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Schwimmunterricht in der Volksschule

Grundsätzliche Bemerkungen
Schwimmen ist ein Bestandteil des Sportunterrichts und zudem eine wichtige Lebenskompetenz. Die Schule kann aber nicht alleine garantieren, dass jedes Kind Schwimmen lernt. Eltern, Schulen, Sportvereine und -verbände müssen gemeinsam die Verantwortung dafür übernehmen. In der Lehrpersonenausbildung wird durch die Pädagogischen Hochschulen sichergestellt, dass die dafür nötigen, sicherheitsrelevanten Kompetenzen geschult werden.

Im Sportunterricht gibt es – nebst dem Schwimmen – zahlreiche weitere Bewegungsformen, welche ebenfalls hohe Anforderungen an die Sicherheit stellen und dennoch werden keine zusätzlichen Fachpersonen beigezogen. So beispielsweise beim Schaukeln an den Ringen, Klettern und Hangeln, Minitrampolin, Barrenturnen, Inline Skating oder Velofahren (am meisten Unfälle in der Schweiz). Auch andere Schulfächer wie beispielsweise Chemie oder Werken stellen hohe Anforderungen an die Sicherheit und auch dort werden wohl kaum zusätzliche Fachpersonen für den Unterricht beigezogen. Sollte sich eine Lehrperson beim Schwimmunterricht unsicher fühlen, ist der Besuch einer Weiterbildung empfehlenswert (Lehrpersonenweiterbildung (tg.ch) / Kurse | Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG)

Schwimmunterricht in Hallen- und Freibäder
Alle Lehrpersonen mit einer Befähigung im Fach Sport dürfen Schwimmen unterrichten. Es gibt keine weiteren Vorschriften, auch nicht betreffend einer Verbandsanerkennung.

Schwimmunterricht in offenen Gewässern
Der Schwimmunterricht im See oder Fliessgewässer bedingt erhöhte Sicherheitsmassnahmen sowie die Berücksichtigung der Empfehlungen von bfu (Wassersport – sicher im, am und auf dem Wasser | BFU) und SLRG (SLRG Regeln | Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG). Zusätzlich wird eine gültige Verbandsanerkennung der SLRG vorausgesetzt (See: Modul "See" / Fliessgewässer: Modul "Fluss").