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Sicherheit

Wer als Lehrperson mit Kindern und Jugendlichen Sport treibt, sich mit ihnen auf eine Wanderung oder ins Lager begibt oder an einem Wettkampf teilnimmt, hat die Obhutpflicht und übernimmt Verantwortung für die Unversehrtheit der Anvertrauten.
Keine Lehrperson soll aus Respekt vor dieser Verantwortung auf Sport mit Kindern und Jugendlichen verzichten. Es gehört aber zu den Kernaufgaben jeder Lehrperson, allgemeine und sportartspezifische Sicherheitsvorschriften zu kennen und zu beachten, Risiken vorauszusehen und mit entsprechenden, den Verhältnissen angemessenen und zumutbaren Massnahmen einzuschränken.
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