Schulsport
Sport und Bewegung sind Teil eines ganzheitlichen Bildungsauftrags. Die Kantone sind für das Bildungswesen und somit auch für den Sport in der Schule zuständig.
Das Sportförderungsgesetz, das seit 1. Oktober 2012 in Kraft ist, macht unter anderem Vorgaben zum Sport in der Schule. Im Rahmen des Vollzugs dieses Gesetzes unterstützt das Bundesamt für Sport (BASPO) in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Partnern die Sport- und Bewegungsförderung in der Schule. Als Aktionsfelder wird dabei zwischen dem obligatorischen Sportunterricht, dem freiwilligen Schulsport und der allgemeinen Sport- und Bewegungsförderung unterschieden und die Bedürfnisse aller Schulstufen (Kindergarten, Primar, Sek I, Sek II Maturitätsschulen und Sek II Berufsfachschulen) berücksichtigt.