Schwimmen im J+S Vereinssport
Gemäss BASPO gelten in J+S Trainings folgende Grundsätze:
J+S-Leiterinnen und J+S-Leiter, die mit Kindern oder Jugendlichen Sport treiben (Kurs, Lager, Wettkampf), haben eine Obhutspflicht und übernehmen Verantwortung für die Unversehrtheit der Teilnehmenden während der gesamten Zeitdauer der J+S-Aktivität. Sie haben alle erforderlichen und zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Wer sich mit seiner Gruppe am Wasser aufhält oder dem Wasser entlang unterwegs ist, muss sicherstellen, dass die Gruppe nur an geeigneten Stellen ans Wasser geht, um Füsse zu baden oder Hände zu waschen.
Für J+S Aktivitäten im oder auf dem Wasser müssen die J+S-Leiterpersonen über entsprechende Wasser- und Aufsichtskompetenzen verfügen oder eine Aufsichtsperson engagieren, welche über diese verfügt:
- Beaufsichtigtes Hallen oder Freibad, beaufsichtigter Teil eines See- oder Flussbads:
I-Modul «Aufsichtsperson Wasser»1 oder Brevet Basis Pool der SLRG oder J+S-Anerkennung Kanusport, Rudern, Segeln, Triathlon oder Windsurfen1oder Modul «Wasser» LS/T1.
- Unbeaufsichtigtes Hallen oder Freibad:
Brevet Plus Pool der SLRG oder I-Modul «Aufsichtsperson Wasser» oder J+S-Anerkennung Kanusport, Rudern, Segeln, Triathlon oder Windsurfen oder Modul «Wasser» LS/T.
- Unbeaufsichtigter Seeanstoss:
I-Modul «Aufsichtsperson Wasser» oder Modul See der SLRG oder J+S-Anerkennung Kanusport, Rudern, Segeln, Triathlon oder Windsurfen oder Modul «Wasser» LS/T.
- Aktivitäten auf und in fliessenden Gewässern sind nur mit entsprechender J+SLeiteranerkennung und ggf. mit einer weiteren Zusatzanerkennung erlaubt.
- Die J+SLeiterpersonen sind selber dafür verantwortlich, dass ihr Wissen und Können im Bereich Ertrinkungsprävention und Wasserrettung auf dem aktuellen Stand sind.
- Beim Bootfahren auf dem See (z. B. Pedalo, Schlauchboot, SUP) tragen alle eine Schwimmweste.