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EO und Jugendurlaub

Einblicke in die Erwerbsausfallentschädigung für von Bundes- und Kantonssportämtern organisierte Kaderkurse und das Recht auf Jugendurlaub für ehrenamtliche Jugendarbeit bis 30 Jahre, inklusive Ablauf und Ansprechpartnern.

Erwerbausfallentschädigung (EO)

Alle Kaderkurse (Dauer mindestens ein Tag), die durch das Bundesamt für Sport oder durch die kantonalen J+S Ämter organisiert werden, sind EO entschädigt (Verbands- oder Halbtageskurse sind nicht EO berechtigt). Davon ausgenommen sind Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben (Frauen 64. bzw. Männer 65. Altersjahr) oder bereits eine Altersrente der AHV vorbeziehen.

Ablauf

  • Unbedingt im Vorfeld eines J+S-Kurses mit dem Arbeitgeber abklären, ob er mit der Abwicklung der EO-Entschädigung einverstanden ist.
  • Den Teilnehmenden wird nach dem J+S-Grundkurs die EO-Formulare (3-Seiten) ausgehändigt oder zugestellt und können dann dem Arbeitgeber oder der Ausgleichskasse direkt zugestellt werden.

Weisung über die Bescheinigung der Kurstage bei der Kaderbildung von Jugend+Sport

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichkasse:
Ausgleichskasse des Kantons Thurgau
Augleichskassen Schweiz

Jugendurlaub gemäss OR Art. 329 e

Lehrlinge und ArbeitnehmerInnen, die ehrenamtlich Jugendarbeit leisten, haben bis zum vollendeten 30. Lebensjahr ein Anrecht auf 5 Tage unbezahlten Urlaub pro Dienstjahr. (OR, Art. 329e). 

Ablauf

  • Unbedingt im Vorfeld eines Lagers mit dem Arbeitgeber klären, ob er mit dem Jugendurlaub einverstanden ist. 
  • Bestätigung ausfüllen und durch den Organisator des Lagers (Verein, etc. - nicht J+S-Amt) bestätigen lassen.
  • unterzeichnete Bestätigung dem Arbeitgeber abgeben

Flyer Jugendurlaub
Bestätigung  |   Jugendurlaub