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EO und Jugendurlaub

Wenn ein J+S-Leiterkurs besucht wird, der von einem Kanton oder dem Bund organisiert wird, besteht Anspruch auf Erwerbsersatzordnung (EO) für die Dauer des Kurses. Die EO ersetzt einen Teil des Verdienstausfalls. Somit erhält der Arbeitgeber oder, je nach Anstellungsverhältnis, die betroffene Person selbst einen Teil des Lohnes für die Dauer des Kurses.

Erwerbausfallentschädigung (EO)

Alle Kaderkurse (Dauer mindestens ein Tag), die durch das Bundesamt für Sport oder durch die kantonalen J+S Ämter organisiert werden, sind EO entschädigt (Verbands- oder Halbtageskurse sind nicht EO berechtigt). Davon ausgenommen sind Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben (Frauen 64. bzw. Männer 65. Altersjahr) oder bereits eine Altersrente der AHV vorbeziehen.

Ablauf

  • Unbedingt im Vorfeld eines J+S-Kurses mit dem Arbeitgeber abklären, ob er mit der Abwicklung der EO-Entschädigung einverstanden ist.
  • Den Teilnehmenden wird nach dem J+S-Grundkurs die EO-Formulare (3-Seiten) ausgehändigt oder zugestellt und können dann dem Arbeitgeber oder der Ausgleichskasse direkt zugestellt werden.

Weisung über die Bescheinigung der Kurstage bei der Kaderbildung von Jugend+Sport

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichkasse:
Ausgleichskasse des Kantons Thurgau
Augleichskassen Schweiz

Personen bis 30 Jahre, die sich in ihrer Freizeit freiwillig für die Jugend engagieren, indem sie eine Leitungs- oder Betreuungstätigkeit im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit ausüben, haben Anspruch auf Jugendurlaub.

Jugendurlaub gemäss OR Art. 329 e

Lehrlinge und ArbeitnehmerInnen, die ehrenamtlich Jugendarbeit leisten, haben bis zum vollendeten 30. Lebensjahr ein Anrecht auf 5 Tage unbezahlten Urlaub pro Dienstjahr. (OR, Art. 329e). 

Ablauf

  • Unbedingt im Vorfeld eines Lagers mit dem Arbeitgeber klären, ob er mit dem Jugendurlaub einverstanden ist. 
  • Bestätigung ausfüllen und durch den Organisator des Lagers (Verein, etc. - nicht J+S-Amt) bestätigen lassen.
  • unterzeichnete Bestätigung dem Arbeitgeber abgeben

Update: Im Jahr 2024, nach dem Bundesrat und Nationalrat spricht sich nun auch der Ständerat für die Erhöhung des Jugendurlaubs von einer auf zwei Wochen aus. Der Bundesrat muss nun innerhalb von zwei Jahren einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten, welcher dann noch einmal durchs Parlament muss, damit Jugendliche zwei Wochen statt einer Woche pro Jahr für Freiwilligenarbeit nutzen können. (Quelle jugendurlaub.ch)

Flyer Jugendurlaub   |    Bestätigung    |    Jugendurlaub